Am 8. März 2023 fand eine Informationsveranstaltung über die neue Versicherungslösung der «Lindenwis» statt. Unter anderem informierten Andreas Röthlisberger und Roger Wagner über die versicherbaren und nichtversicherbaren Risiken der Siedlungsgemeinschaft. Als grosses nicht versicherbares Risiko wurden beispielsweise die Kosten infolge eines Fernleitungsschadens identifiziert. Schäden an den Fernleitungen selbst (Schadenursache) sind weder über die einzelnen Eigentümer noch über die Siedlungsgemeinschaft versicherbar, für deren Unterhalt und Risiko ist einzig und allein der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Allerdings sind die in diesem Zusammenhang stehenden Folgekosten wie z.B. Heizungsprovisorium, Strommehrkosten und Freilegungskosten über eine private Gebäude-Wasserversicherung der einzelnen Eigentümer versicherbar. Die Siedlung kann lediglich Folgekosten an Gebäuden abdecken, die der Siedlungsgemeinschaft angehören (z.B. Hauswartshaus, Hallenbad, Sauna, Gymnastikraum, Velokeller und Tiefgaragen). VORSICHT: Das Inventar selbst, d.h. Velos, Schlitten, Fahrzeuge etc., die den privaten Eigentümern gehören, sind über die eigene Hausrat-Versicherung zu versichern. Über die Siedlungsgemeinschaft sind diese nicht versicherbar, da privates Eigentum.
Wichtiges Detail beim Abschluss einer Gebäude-Wasserversicherung ist eine spezifische Formulierung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Es muss geprüft werden, ob die vom Schaden betroffene Leitung «einfach dem eigenen Haus» oder «ausschliesslich dem eigenen Haus» zu dienen hat. Letztere Formulierung schliesst jegliche Folgekosten infolge eines Fernleitungsschadens aus, da diese aufgrund der Baukonstellation unserer Siedlung gezwungenermassen mehreren Häusern dienen.
Für alle Eigentümer, welche bereits über eine Gebäude-Wasserversicherung verfügen, bitten wir dieses Detail mit eurem zuständigen Versicherungsberater abzuklären und wenn nötig mit einer Policen-Aktualisierung zu bereinigen. Für alle Eigentümer, welche noch über keine Gebäude-Wasserversicherung verfügen, bitten wir, eine solche abzuschliessen.
Im Interesse unserer Siedlungsgemeinschaft sowie unserer Budget-Entlastung ist es unerlässlich, dass jeder Eigentümer über eine solche Versicherung verfügt. Der Vorstand behält sich andernfalls vor, künftige Kosten dieser Art bzw. jene, die über eine private Gebäude-Wasserversicherung versicherbar gewesen wären, auf die betroffenen Eigentümer abzuwälzen.
Sollte sich jemand in diesem Thema unsicher fühlen, steht der Vorstand oder die Verwaltung gerne beratend zur Seite.
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